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Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Mindestalter: 15 Jahre

Klasse AM
Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Mindestalter: 15 Jahre

Klasse A1
Leichtkrafträder mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Schließt die Klasse AM mit ein. Mindestalter: 16 Jahre

Klasse B196
Voraussetzung für den B196-Führerschein : Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein) Mindestalter: 25 Jahre

Klasse A2
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg. Schließt die Klassen A1 und AM mit ein. Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Schließt die Klassen A2, A1 und AM mit ein. Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg (21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW, 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)