Fahrschulausbildung für die Mofa-Prüfbescheingung
Schon mit 15 Jahren kann man eine Mofa Prüfbescheinigung, auch bekannt als Mofaführerschein, erwerben.
Dieser befähigt dann zum Führen eines Mofas bis maximal 25km/h.
Die Mofa Prüfbescheinigung ist aber kein Führerschein!
Mit der Mofa Prüfbescheinigung, dürfen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, also Mofas gefahren werden.
Darunter fallen auch Roller gedrosselt auf 25 km/h mit nicht mehr als 50ccm. PEDELEC mit Anfahrhilfe gelten auch als Mofa.
Personen dürfen mit einer Mofa Prüfbescheinigung nicht mitgenommen werden. Eine Ausnahme gilt - besondere Sitze vorausgesetzt - für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren.
Benötigte Unterlagen bei der Anmeldung
Um unnötige Wartezeiten zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages zu vermeiden, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für eine Anmeldung müssen nicht alle Unterlagen vorliegen. Diese können gern während der Fahrschulausbildung nachgereicht werden.