Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren ist von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes des Fahrschülers abhängig.
Nach dem Erlangen ausreichender Grundkenntnisse in der Fahrausbildung folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
3 Fahrstunden auf Land- oder Bundesstraßen
1 Fahrstunde auf Bundesautobahnen
1 Fahrstunde mit Beleuchtung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Der Fahrlehrer spricht mit dem Fahrschüler ab, wann die Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt.
Benötigte Unterlagen bei der Anmeldung
Um unnötige Wartezeiten zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages zu vermeiden, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass
Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Vorlage eines Passfotos in digitaler Form ist nicht gestattet.
Bei Vorbesitz eines Führerscheins fertigen wir eine Kopie des Führerscheins an.
die persönliche Anmeldung in einer unserer Fahrschulen:
Für eine Anmeldung müssen nicht alle Unterlagen vorliegen. Diese können gern während der Fahrschulausbildung nachgereicht werden.