Grundstoff: 12 Doppelstunden und klassenspezifischer Unterricht:4 Doppelstunden
Bei Vorbesitz eines Führerscheines einer anderen Klasse beträgt der Umfang des theoretischen Unterrichts:
Grundstoff: 6 Doppelstunden und klassenspezifischer Unterricht:2 Doppelstunden
Darüber hinaus ist es jedem Fahrschüler freigestellt, den theoretischen Unterricht über die vorgeschriebene Teilnahme hinaus zu besuchen.
Praktische Ausbildung
Nach dem Erlangen ausreichender Grundkenntnisse in der Fahrausbildung folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
5 Fahrstunden auf Land- oder Bundesstraßen
4 Fahrstunden auf Bundesautobahnen
3 Fahrstunden mit Beleuchtung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Weitere Informationen rund um den Führerschein...
Besonderheiten bei Klasse BF17 mit begleitetem Fahren:
Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis. Ausbildungsbeginn frühestens ab 16 1/2 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser Prüfungsbescheinigung darf man dann in Begleitung innerhalb von Deutschland und Österreich die betreffenden Kraftfahrzeuge führen.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, und dürfen zum Zeitpunkt der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen; die Begleitpersonen werden namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.
Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
Ausbildungsfahrzeuge
Opel Astra (manuelle Schaltung und Automatik) / Volvo XC60 (Automatik)
Benötigte Unterlagen bei der Anmeldung
Um unnötige Wartezeiten zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages zu vermeiden, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass
Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Vorlage eines Passfotos in digitaler Form ist nicht gestattet.
Bescheinigung über Teilnahme am 1.Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.
Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig.
Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe
oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt.