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Fahrschule Fontein






DerTipp unter Freunden!

Fahrschulausbildung für die Klasse B



Theoretischer Unterricht


  • Grundstoff: 12 Doppelstunden und klassenspezifischer Unterricht:4 Doppelstunden

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheines einer anderen Klasse beträgt der Umfang des theoretischen Unterrichts:

    Grundstoff: 6 Doppelstunden und klassenspezifischer Unterricht:2 Doppelstunden

  • Darüber hinaus ist es jedem Fahrschüler freigestellt, den theoretischen Unterricht über die vorgeschriebene Teilnahme hinaus zu besuchen.


    Praktische Ausbildung


    Nach dem Erlangen ausreichender Grundkenntnisse in der Fahrausbildung folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.

  • 5 Fahrstunden auf Land- oder Bundesstraßen

  • 4 Fahrstunden auf Bundesautobahnen

  • 3 Fahrstunden mit Beleuchtung bei Dämmerung oder Dunkelheit



  • Weitere Informationen rund um den Führerschein...



    Besonderheiten bei Klasse BF17 mit begleitetem Fahren:

  • Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis. Ausbildungsbeginn frühestens ab 16 1/2 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

  • Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser Prüfungsbescheinigung darf man dann in Begleitung innerhalb von Deutschland und Österreich die betreffenden Kraftfahrzeuge führen.

  • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, und dürfen zum Zeitpunkt der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen; die Begleitpersonen werden namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen.

  • Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.

  • Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.



  • Ausbildungsfahrzeuge

    Opel Astra (manuelle Schaltung und Automatik) / Volvo XC60 (Automatik)



    Benötigte Unterlagen bei der Anmeldung



    Um unnötige Wartezeiten zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages zu vermeiden, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Vorlage eines Passfotos in digitaler Form ist nicht gestattet.

  • Bescheinigung über Teilnahme am 1.Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt.



  • Unser Tipp: www.erstehilfe-info.de oder www.1aid.de

    Hinweis:

  • Bei Vorbesitz eines Führerscheins fertigen wir eine Kopie des Führerscheins an.

  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig.

  • die persönliche Anmeldung in einer unserer Fahrschulen



  • Für eine Anmeldung müssen nicht alle Unterlagen vorliegen. Diese können gern während der Fahrschulausbildung nachgereicht werden.