Mit der Führerscheinklasse B197 , können PKW's mit Schaltgetriebe gefahren werden, obwohl die Fahrprüfung auf einem Wagen mit Automatikgetriebe abgelegt wurde.
Dazu müssen folgende Bedingungen während der Ausbildung erfüllt werden:
10 Fahrstunden à je 45min auf einem Schaltwagen
15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (innerhalb der Ausbildung)
Hinweise:
die Fahrstunden mit dem Schaltwagen werden in die praktische Ausbildung integriert, somit kommt es nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der benötigten Fahrstunden
auch im Ausland darf Schaltwagen gefahren werden
Führerscheininhaber der Klasse B78 (nur Automatik) können durch das Erfüllen der obigen Bedingungen den Führerschein B197 erlangen
Inhaber von B197, die eine Erweiterung auf BE, CE, D erwerben wollen, müssen die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse (Aufstiegsprüfung) auf einem Wagen mit Schaltgetriebe ablegen
Ausbildungsfahrzeug
Opel Astra (manuelle Schaltung und Automatik) / Volvo XC60 (Automatik)
Benötigte Unterlagen bei der Anmeldung
Um unnötige Wartezeiten zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages zu vermeiden, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass
Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Vorlage eines Passfotos in digitaler Form ist nicht gestattet.
Bescheinigung über Teilnahme am 1.Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.
Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig.
Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe
oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt.